Antragstellung und Projektumsetzung
Für eine gemeinsame Ideensammlung und Projektumsetzung steht Ihnen das Regionalmanagement der LAG jederzeit gern zur Seite.
Weg von der Projektidee zur Antragstellung
- Erstkontakt zum Regionalmanagement per Telefon, E-Mail o.ä.
- Kurzbeschreibung des Vorhabens anhand unseres Leitfadens
- Termin / Vor-Ort-Termin mit dem Regionalmanagement
Welche Unterlagen werden für einen Antrag auf Förderung benötigt? - Antragserarbeitung und Antragstellung
- Bewertung durch den LAG-Vorstand in Hinblick auf die Umsetzung der Entwicklungsziele der Region und Weiterleitung an die Bewilligungsbehörde
- Bearbeitung / Bescheid durch die Bewilligungsbehörde bei Erfüllen der Förderkriterien und verfügbaren Haushaltsmitteln!
- Durchführung der Maßnahme / Beginn erst bei Vorlage des Zuwendungsbescheides
- Verwendungsnachweis entsprechend Zuwendungsbescheid
Antragsfristen
Förderanträge für Projekte, die in oder ab 2012 umgesetzt werden sollen, können ab Juli 2011 bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. (Dies gilt für Förderanträge der Integrierten ländlichen Entwicklung: ILE und die Breitbandförderung, nicht für LEADER-Vorhaben!)Die Förderanträge müssen bis zum 15.01.2012 vollständig/bewilligungsreif beim Landesamt vorliegen. Nähere Informationen dazu gibt Ihnen das Regionalmanagement.










