Förderung
Europäische Grundlage für eine Förderung ist die Verordnung zum Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER).Der ELER ist untersetzt durch mehrere Richtlinien für das Land Brandenburg. Für unseren Aufgabenbereich gilt im engeren Sinne die "Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) und LEADER" in der jeweils geltenden Fassung.
Fördergebietskulisse
Die Fördergebietskulisse entpsricht der LEADER-Region im Landkreis Teltow FlämingFördergegenstände der ILE-LEADER-Richtlinie
- Maßnahmen zur Förderung der Vernetzung und Vermarktung land- und naturtouristischer Angebote und Dienstleistungen
- Maßnahmen zur Information und Qualifizierung zur Entwicklung des ländlichen Raumes sowie zur Verbesserung der Akzeptanz von Natur- und Umweltschutzzielen
- Maßnahmen der wirtschaftlichen Entwicklung oder Schaffung von Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten
- Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung ländlich geprägter Orte und der mit der Landwirtschaft verbundenen Infrastruktur
- Maßnahmen von überregionaler Bedeutung zur Entwicklung und Gestaltung von ländlichen Räumen mit hohem Kultur- und Naturwert und zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des Kulturerbes
- Maßnahmen zur Erhaltung und zur Verbesserung des natürlichen Erbes
- LEADER: Modellhafte Maßnahmen (u.a. Netzwerkprojekte, überregionale Kooperationsmaßnahmen, innovative Vorhaben zur Entwicklung und Verbesserung der betrieblichen Wertschöpfung)
Breitbandförderung
Für die Breitbandförderung im ländlichen Raum, welche ebenso über die EU-Gemeinschaftsinitiative LEADER im Rahmen des ELER (Europäischer Landwirtschaftsfond) umgesetzt werden soll, hat das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft eine eigene Richtlinie und ein eigenes Antragsformular erarbeitet.
Dateien finden Sie hier zum Download:








